Stand: 2026
Nordaris Immobilien
Inhaberin: Meike Zielinski
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 15
21423 Winsen (Luhe)
Deutschland
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Angebote von Nordaris Immobilien im Bereich der Immobilienvermittlung, Immobilienberatung sowie Baubegleitung.
Mit Inanspruchnahme der Leistungen von Nordaris Immobilien erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag mit Nordaris Immobilien kommt zustande:
durch schriftliche Vereinbarung,
durch elektronische Zustimmung,
durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit,
durch Anforderung eines Exposés,
durch Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
oder durch Nutzung der von Nordaris Immobilien erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit.
Der Maklervertrag kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, über Immobilienportale, Messenger-Dienste oder über die Website geschlossen werden.
§3 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch Nordaris Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, hat er dies Nordaris Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Objektinformationen, schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, gilt die Nachweisgelegenheit als unbekannt.
§4 Provision
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Maklerprovision bei Kaufverträgen 3,75 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive gegebenenfalls gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Bei Mietobjekten oder sonstigen Dienstleistungen gelten die individuell vereinbarten Vergütungen.
Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt, das auf die Tätigkeit von Nordaris Immobilien zurückzuführen ist.
§5 Fälligkeit der Provision
Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten Vertrages sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§6 Angebote und Objektangaben
Sämtliche Angebote und Informationen von Nordaris Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Die Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere der Eigentümer oder Auftraggeber. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernimmt Nordaris Immobilien keine Haftung, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Nordaris Immobilien ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Informationen im Einzelnen zu überprüfen.
§7 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle Angebote, Exposés, Grundrisse, Berechnungen und sonstigen Unterlagen von Nordaris Immobilien sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nordaris Immobilien gestattet.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertragsabschluss mit einem Dritten zustande, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Provision in Höhe der üblichen Maklercourtage.
§8 Zwischenmakler
Nordaris Immobilien ist berechtigt, Zwischenmakler zu beauftragen sowie einen Teil der vom Kunden zu zahlenden Provision an Zwischenmakler des jeweiligen Vertragspartners abzuführen oder vorab zu bezahlen.
Nordaris Immobilien wird in diesen Fällen vorab eine entsprechende Erklärung des Zwischenmaklers einholen, wonach dieser zur Entgegennahme einer Provision berechtigt ist.
§9 Baubegleitung
Die Leistungen der Baubegleitung durch Nordaris Immobilien stellen keine Architekten-, Ingenieur- oder Sachverständigenleistungen dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Nordaris Immobilien schuldet insbesondere keine technische Bauüberwachung, keine Prüfung versteckter Mängel sowie keine Garantie für die Ausführungsqualität beauftragter Unternehmen.
Nordaris Immobilien übernimmt im Rahmen der Baubegleitung keine Rechts-, Steuer- oder Sachverständigenberatung.
§10 Doppeltätigkeit
Nordaris Immobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
§11 Haftung
Nordaris Immobilien haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Nordaris Immobilien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nordaris Immobilien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien wird nicht übernommen.
Die übermittelten Exposés und Objektinformationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Garantie oder Zusicherung dar. Sie ersetzen keine eigenständige Prüfung des Kunden hinsichtlich Zustand, Wert, Nutzungsmöglichkeiten oder rechtlicher Gegebenheiten der Immobilie.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Nordaris Immobilien haftet nicht für technische Störungen, Datenverluste oder vorübergehende Nichtverfügbarkeiten von Website-, Portal- oder Kommunikationsdiensten, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§12 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung von Nordaris Immobilien.
§13 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass Nordaris Immobilien bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf, sofern der Kunde dies ausdrücklich verlangt.
Dem Kunden ist bekannt, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen kann.
§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.